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Im Gerichtsverfahren betreffend das tragische Seilbahnunglück des vergangenen Sonntags wird sich die Leitner AG als Nebenklägerin einbringen. Ein eventueller Schadensersatz wird jedenfalls den Familien der Opfer gespendet. „Die Manipulation der Sicherheitssysteme, die zum tragischen Tod von 14 Menschen geführt hat, ist eine schwerwiegende Straftat,“ so Anton Seeber, Vorstandsvorsitzender der Leitner AG. „Die Verwendung der sogenannten Klammer zur mechanischen Verriegelung der Tragseilbremsen ist ausschließlich bei ganz speziellen Wartungsarbeiten erlaubt und bei Personentransporten sowie im Normalbetrieb ausdrücklich verboten... Im PDF weiterlesen.